Am 12. Oktober 2022 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt Danske Hoteller A/S (CVR-Nr. 13611300) im Hotel Vissenbjerg Storkro, Vissenbjerg.

Zum Dirigenten hatte der Vorstand Rechtsanwalt Thomas Weisbjerg ernannt.

Der Vorsitzende stellt mit Zustimmung der Hauptversammlung fest, dass die Hauptversammlung zu folgender Tagesordnung ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig ist:

  1. Teilung der bestehenden Aktien der Gesellschaft in A-Aktien und B-Aktien und Änderung der Satzung, einschließlich der Einführung bestimmter Bezugsrechte.
  2. Änderung der Befugnisse des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft.
  3. Sonstige Änderungen der Satzung der Gesellschaft, einschließlich der Bezugsregelung.
  4. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
  5. Vollmacht des Dirigenten.

Auf der Hauptversammlung waren 69,04 % des Grundkapitals vertreten, das entspricht 249.582 Aktien.

Zu Punkt 1:
Erik Sophus Falck erläuterte den Vorschlag des Vorstands, einschließlich der Hintergründe des Vorschlags und der Folgen der vorgeschlagenen Aufteilung der Aktien der Gesellschaft in A- und B-Aktien mit den damit verbundenen Änderungen von § 3, § 4, Unterabschnitt der Satzung. 3 und § 8 Abs 1 sowie den Vorschlag zur Einführung eines neuen § 3B über das Bezugsrecht der Anteilsklassen bei Kapitalerhöhungen.

Der Vorschlag wurde angenommen.

Zu Punkt 2:
Der Vorsitzende erläutert den Vorschlag des Vorstands, die bestehenden Ermächtigungen in § 3A der Satzung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft infolge des unter Ziffer 1 beschlossenen Aktiensplits zu ändern.

Der Vorschlag wurde angenommen.

Zu Punkt 3:
Der Vorsitzende erläutert den Vorschlag des Gremiums zur Änderung von § 6 Abs. der Satzung. 1 (Hinzufügung von Hotel Postgaarden, Fredericia), § 6, Absatz 5 (Änderung der Frist zur Veröffentlichung von Hauptversammlungsunterlagen auf zwei statt drei Wochen) und § 11 (Änderung der Bezugsordnung der Gesellschaft).

Die Vorschläge wurden angenommen.

Zu Punkt 4:
Der Vorsitzende erläuterte den Vorschlag des Aufsichtsrats für eine neue Ermächtigung des Aufsichtsrats, der Gesellschaft den Erwerb eigener A- und B-Aktien infolge des unter Punkt 1 angenommenen Aktiensplits zu ermöglichen.

Der Vorschlag wurde angenommen.

Zu Punkt 5:
Der Direktor erläuterte den Vorschlag des Vorstands, den Direktor zu ermächtigen, die Entscheidung der dänischen Wirtschaftsbehörde zu melden und die Änderungen an der Benachrichtigung und der Entscheidung vorzunehmen, die möglicherweise erforderlich sind, um eine Registrierung zu erhalten.

Der Vorschlag wurde angenommen.

Die Mitgliederversammlung wurde vertagt.