Satzung Danske Hoteller A/S (CVR-nr. 13611300)

Firmenname und Zweck

§ 1

Selskabets navn er Danske Hoteller A/S. Selskabet driver tillige virksomhed under navnet Nordjyske Hoteller A/S.

§ 2

Der Zweck des Unternehmens besteht darin, alle oder Anteile von Hotels zu besitzen, Anteile an Tochterunternehmen zu besitzen, die Hotels besitzen und / oder betreiben, und in Immobilien und Wertpapiere zu investieren.

Das Kapital und die Aktien der Gesellschaft

§ 3

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 39.042.000,00 DKK, davon sind 3.621.050 DKK A-Aktien und 35.420.950 DKK B-Aktien. Das Grundkapital ist in Anteile von DKK 10 oder einem Vielfachen davon eingeteilt. Die Satzung enthält besondere Regelungen zur Erhöhung des Grundkapitals (§ 3B Abs. 1), zum Bezugsrecht der A-Aktionäre und der B-Aktionäre bei Erhöhung des Grundkapitals (§ 3B Abs. 2), über die Erhöhung des B-Aktienkapitals durch Sacheinlagen (§ 3B Abs. 3) und über die Stimmrechte der A-Aktien und B-Aktien (§ 8 Abs. 1). Darüber hinaus sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet.

Abschnitt 3A

Bestyrelsen er bemyndiget til i perioden indtil 18. april 2029 at forhøje selskabets aktiekapital ved kontant indskud ad en eller flere gange med indtil i alt nominelt DKK 10.000.000 uden fortegningsret for selskabets eksisterende aktionærer. Kapitalforhøjelse kan ske ved udstedelse af A- og B-aktier i det eksisterende nominelle forhold mellem de to aktieklasser eller ved alene at udstede B-aktier. De nye aktier udstedes til markedskurs. 

Bestyrelsen er bemyndiget til i perioden indtil 18. april 2029 at forhøje selskabets aktiekapital ved kontant indskud ad en eller flere gange med indtil i alt nominelt DKK 10.000.000 med fortegningsret for selskabets eksisterende aktionærer. Kapitalforhøjelse kan ske ved udstedelse af A- og B-aktier i det eksisterende nominelle forhold mellem de to aktieklasser eller ved alene at udstede B-aktier. Ved forholdsmæssig forhøjelse af A- og B-aktiekapitalen har alle aktionærerne fortegningsret til aktierne i de respektive aktieklasser i forhold til deres aktiebesiddelse i den pågældende klasse. Ved forhøjelse alene af B-aktiekapitalen har alle aktionærerne fortegningsret til de nye B-aktier i forhold til aktionærernes samlede aktiebesiddelse. 

Bestyrelsen er bemyndiget til i perioden indtil 18. april 2029 at forhøje selskabets B aktiekapital ved kontant indskud ad en eller flere gange med indtil i alt nominelt DKK 2.000.000 uden fortegningsret for selskabets eksisterende aktionærer. B-aktierne skal tegnes af medarbejderne, jf. selskabslovens § 162, stk. 4. Bestyrelsen beslutter, om de nye B-aktier skal kunne tegnes til favørkurs. 

Bestyrelsen er bemyndiget til i perioden indtil 18. april 2029 at forhøje selskabets B-aktiekapital ved apportindskud, herunder som hel eller delvisbetaling for selskabets erhvervelse af en bestående virksomhed eller andre aktiver, ad en eller flere gange med indtil i alt nominelt DKK 10.000.000 uden fortegningsret for de eksisterende aktionærer. De nye B-aktier udstedes til markedskurs. 

Bestyrelsens bemyndigelser ifølge§ 3A, stk. 1-4, ovenfor kan tilsammen højest udnyttes til at forhøje aktiekapitalen med i alt nominelt DKK 20.000.000. 

For nytegnede aktier i henhold til§ 3A skal i øvrigt gælde, at de er omsætningspapirer og udstedes på navn og skal noteres på navn i ejerbogen, samt at der ved fremtidige forhøjelser af aktiekapitalen skal gælde samme fortegningsret som for de eksisterende aktier. Vedtægternes bestemmelser om aktier skal i øvrigt finde anvendelse. Bestyrelsen er bemyndiget til at fastsætte de nærmere vilkår for kapitalforhøjelser i henhold til ovenstående bemyndigelser og til at foretage de ændringer i selskabets vedtægter, der måtte være nødvendige som følge af bestyrelsens udnyttelse af bemyndigelserne. 

Abschnitt 3B

Eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen kann nur durch Erhöhung des A-Aktienkapitals und B-Aktienkapitals im bestehenden Nennverhältnis zwischen den beiden Aktiengattungen oder durch Erhöhung nur des B-Aktienkapitals erfolgen.

Bei einer Erhöhung des A- und B-Aktienkapitals durch Bareinlage mit Bezugsrecht für die bestehenden Aktionäre haben die Aktionäre ein Bezugsrecht auf die Aktien der jeweiligen Aktienklasse im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz in der entsprechenden Klasse. Wird das B-Aktienkapital durch Bareinlage mit Bezugsrecht für die bestehenden Aktionäre erhöht, haben alle Aktionäre ein Bezugsrecht auf die neuen B-Aktien im Verhältnis ihrer gesamten Beteiligung.

Eine Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage, auch als vollständige oder teilweise Zahlung für den Erwerb eines bestehenden Geschäfts oder sonstiger Vermögensgegenstände durch die Gesellschaft oder durch Umwandlung von Schulden, kann nur durch Erhöhung des B-Stammkapitals erfolgen.

§ 4

Die Aktionäre sind nicht verpflichtet, ihre Aktien durch die Gesellschaft oder andere einziehen zu lassen.

Die Aktien sind handelbare Instrumente. Die Übertragbarkeit der Aktien unterliegt keinen Einschränkungen.

Die Aktien müssen registriert und der Eigentümer im Eigentümerregister eingetragen sein. 

Das Register des Eigentümers wird von VP Securities A / S, CVR-Nr. 21 59 93 36.

Die Aktien werden bei VP SECURITIES A / S, CVR-Nr. 21 59 93 36. Dividenden werden über VP SECURITIES A / S ausgezahlt und auf Dividendenkonten hinterlegt, die bei VP SECURITIES A / S registriert sind. Rechte in Bezug auf die Aktien müssen VP SECURITIES A / S gemäß den einschlägigen Regeln mitgeteilt werden.

Die Generalversammlung

§ 5

Die Hauptversammlung hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die höchste Befugnis in allen Angelegenheiten des Unternehmens.

§ 6

Die ordentliche Hauptversammlung muss rechtzeitig abgehalten werden, damit der genehmigte Jahresbericht der dänischen Unternehmensbehörde vorgelegt werden kann, sodass er vor Ablauf der im Jahresabschlussgesetz festgelegten Frist bei der Agentur eingeht. Die Hauptversammlungen der Gesellschaft finden am Sitz der Gesellschaft oder im Dronninglund Hotel, Dronninglund, Hotel Hjallerup Kro, Hjallerup, Hotel statt Søparken, Aabybro, Hotel Limfjorden, Thisted, Hotel Vildbjerg, Vildbjerg, Hotel Falken, Videbæk, Østergaards Hotel, Herning, Hotel Medi, Ikast, Hotel Vissenbjerg Storkro, Vissenbjerg, Hotel Menstrup Kro, Menstrup, Hotel Ringkøbing, Ringkøbing, Hotel Dagmar, Ribe, Hotel Vinhuset, Næstved, Hotel Phønix, Brønderslev, Hotel Årslev Kro v/Århus, Hotel Marina, Grenå, Hotel Norden, Haderslev, Hotel Nørherredhus, Nordborg und Golf Hotel Viborg, Hotel Juelsminde Strand, Juelsminde, Hotel Ansgar, Esbjerg, Hotel Kryb i Ly Kro, Fredericia, Hotel Postgaarden, Fredericia, Hotel Bymose Hegn, Helsinge samt Hotel Pejsegaarden, Brædstrup.

Außerordentliche Hauptversammlungen finden statt, wenn der Verwaltungsrat oder der Abschlussprüfer dies wünscht. Außerordentliche Hauptversammlungen müssen auch abgehalten werden, wenn dies von Aktionären verlangt wird, die zusammen mindestens fünf Prozent des Grundkapitals besitzen. Ein solcher Antrag muss schriftlich an den Verwaltungsrat gerichtet werden, zusammen mit einem konkreten Vorschlag für einen Tagesordnungspunkt. Der Verwaltungsrat beruft spätestens zwei Wochen nach Antragstellung eine außerordentliche Hauptversammlung ein.

Alle Hauptversammlungen werden vom Verwaltungsrat mit einer Frist von mindestens 2 Wochen und höchstens 4 Wochen einberufen. Die Mitteilung wird auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Die Mitteilung erfolgt auch an alle im Aktionärsregister aufgeführten Aktionäre, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Jeder Aktionär hat das Recht, einen bestimmten Punkt auf der Hauptversammlung erörtern zu lassen. Diesbezügliche Anträge sind spätestens sechs Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich beim Verwaltungsrat einzureichen.

Die folgenden Informationen werden für einen Zeitraum von zwei Wochen vor einer Hauptversammlung, einschließlich des Datums der Hauptversammlung, auf der Website der Gesellschaft verfügbar sein:

  (a) Die Mitteilung

  (b) Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte am Tag der Einberufung

  (c) Die bei der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen

  (d) Die Tagesordnung und die vollständigen Anträge

  (e) Stimmzettel gem Vollmacht oder schriftlich per Briefwahl

Die Hauptversammlung wird von einem vom Vorstand gewählten Vorsitzenden geleitet. Der Vorsitzende entscheidet über alle Fragen bezüglich der Prüfung der Tagesordnungspunkte, der Abstimmung und der Ergebnisse.

§ 6 A.

Alle Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre, einschließlich der Einberufung von Hauptversammlungen, können elektronisch über die Veröffentlichung auf der Website der Gesellschaft erfolgen (www.danske-hoteller.dk) oder per E-Mail. Allgemeine Ankündigungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung der Aktionäre an das Unternehmen kann per E-Mail erfolgen.

Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Aktionärs, sicherzustellen, dass das Unternehmen die korrekte E-Mail-Adresse des Aktionärs hat. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, korrigierte E-Mail-Adressen zu suchen oder Nachrichten auf andere Weise zu senden.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die verwendeten Systeme und zum Verfahren im Zusammenhang mit der Kommunikation per E-Mail finden die Kapitalgeber auf der Website des Unternehmens unter www.danske-hoteller.dk.

§ 7

Die Tagesordnung für die Hauptversammlung muss enthalten:

  1. Bericht des Vorstands über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens im vergangenen Jahr.
  2. Vorlage des Jahresberichts in überarbeiteter Form zur Genehmigung
  3. Beschluss über die Gewinnverwendung oder Verlustdeckung nach Maßgabe des festgestellten Jahresberichts
  4. Wahl der Vorstandsmitglieder
  5. Wahl des Rechnungsprüfers

§ 8

Jede A-Aktie mit einem Nennwert von DKK 10 gibt das Recht auf 10 Stimmen, und jede B-Aktie mit einem Nennwert von DKK 10 gibt das Recht auf 1 Stimme.

Das Recht eines Aktionärs, an einer Hauptversammlung teilzunehmen und eine Stimme abzugeben, richtet sich nach den Aktien, die der Aktionär zum Zeitpunkt der Registrierung hält. Anmeldedatum ist eine Woche vor der Hauptversammlung. Der Besitz von Aktien und Stimmen des Aktionärs wird am Registrierungsdatum auf der Grundlage des im Eigentümerregister vermerkten Eigentums des Aktionärs sowie etwaiger diesbezüglicher Mitteilungen zur Eintragung in das Eigentümerregister berechnet.

Ein Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und an der Hauptversammlung teilnehmen möchte, muss spätestens drei Tage vor seiner Abhaltung eine Eintrittskarte beantragen.

Ein Aktionär kann sich persönlich oder durch einen Bevollmächtigten treffen, und sowohl der Aktionär als auch der Bevollmächtigte können sich mit einem Berater treffen.

Das Stimmrecht kann gemäß einer schriftlichen und datierten Vollmacht gemäß den einschlägigen Regeln ausgeübt werden.

Ein Aktionär, der zur Teilnahme an einer Hauptversammlung berechtigt ist, kann gemäß den Bestimmungen des dänischen Unternehmensgesetzes auch schriftlich per Briefwahl abstimmen. Poststimmen müssen spätestens am Wochentag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehen. Mail-Stimmen können nicht widerrufen werden.

§ 9

Alle Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern das Gesetz oder die Satzung nichts anderes vorschreiben.

Der Beschluss der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung ist nur gültig, wenn er von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und des auf der Hauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gebilligt wird.

Für Entscheidungen gemäß Companies Act, Abschnitt 107, Unterabschnitt 2 Es ist jedoch erforderlich, dass diese von mindestens 9/10 Teilen sowohl der abgegebenen Stimmen als auch des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals genehmigt werden.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

§ 10

Der Vorstand besteht aus 4-9 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Verwaltungsrat ernennt einen aus ein bis fünf Mitgliedern bestehenden Vorstand, der die laufende Geschäftsführung des Unternehmens übernimmt.

Die von der Hauptversammlung gewählten Vorstandsmitglieder werden jeweils für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl kann stattfinden. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen eigenen Präsidenten.

Zeichnungsregel

§ 11

Die Gesellschaft wird vom Vorstandsvorsitzenden allein, von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam, von zwei Direktoren gemeinsam oder von einem Direktor und einem Vorstandsmitglied gemeinsam gezeichnet.

Prüfungs- und Abrechnungszeitraum

§ 12

Die Rechnungslegung der Gesellschaft erfolgt durch einen von der Hauptversammlung gewählten staatlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer. Dies wird jeweils für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl kann stattfinden.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Således vedtaget på den ordinære generalforsamling den 18. april 2024.

Auf der Tafel:

Erik Steen Sophus Falck (Vorstandsvorsitzender)
Hans Jensen (stellvertretender Vorsitzender)
Nels Klavs Petersen
Ove Jörgensen
Dörte Brandt
Sonst Beth Trautner
Per Sønderup